Die Leistung des Sicherheitspaktes im Detail

Damit sind Sie auf der sicheren Seite

 

Hier finden Sie die Leistungen Ihres Sicherheitspaketes einfach und verständlich erklärt. Zusätzlich erhalten Sie wichtige Informationen über die besonderen Leistungen bei Arbeitslosigkeit, die weit über das Übliche hinaus gehen.

Die Leistungen im Überblick

  • Wer ist der Versicherer?

    Der Versicherungsschutz wird von den Cardif Versicherungen angeboten. Cardif wurde 1973 als Tochter der europäischen Bankengruppe BNP Paribas in Frankreich gegründet. Mehr als 50 Millionen Versicherte in 36 Ländern schenken Cardif ihr Vertrauen. 

     

    Wir haben mit Cardif Gruppenversicherungsverträge geschlossen, um Ihnen unkompliziert umfangreiche und leistungsstarke Sicherheitspakete anbieten zu können, welche über den üblichen Versicherungsschutz hinaus gehen.

     

  • Wie wird der Beitrag berechnet und bezahlt?

    Der Beitrag richtet sich unabhängig vom Alter und Geschlecht der versicherten Person nur nach Kreditsumme und Laufzeit. Der individuell für Ihren Kredit ermittelte Einmalbeitrag (Versicherungsbeitrag) kann gleich mitfinanziert und in die laufende Rückzahlungsrate einbezogen werden.

     

  • Wer kann das Sicherheitspaket abschließen?

    Die Sicherheitspakete richten sich ausschließlich an Barclaycard Kreditnehmer

    • Mit festem Wohnsitz und dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland
    • Die bei Beginn des Versicherungsschutzes mindestens 18 Jahre alt sind und das 64. Lebensjahr noch nicht vollendet haben
    • Die bei Kreditende das 66. Lebensjahr noch nicht vollendet haben werden

     

    Die Sicherheitspakete beinhalten Leistungen, die ab Rentenbezug, in der Regel ab 67 Jahren, nicht mehr benötigt werden. Um eine faire Relation zwischen Kosten und Nutzen anbieten zu können, ist der Abschluss nicht möglich, wenn das 67. Lebensjahr bereits vor Kreditende vollendet wird.

     

  • Was kann versichert werden? Wie beantrage ich das Sicherheitspaket?

    Das von Ihnen gewählte Sicherheitspaket können Sie nur zeitgleich mit dem Kreditantrag bestellen. Bei Antragstellung ist keine Gesundheitsprüfung erforderlich.


     
    Versichert sind die Rückzahlungsraten des Kredites – dies erfolgt direkt zwischen Versicherer und Barclaycard. Im Fall von Arbeitslosigkeit wird die Kreditrate unter Berücksichtigung der jeweiligen Karenzzeit für bis zu 12 Monate übernommen. Im Fall von Arbeitsunfähigkeit sogar bis zum Ablauf der Versicherung. Es gilt jedoch eine Obergrenze von maximal € 3.500,- monatlich. Im Todesfall wird die komplette Restschuld übernommen, also der noch fällige Kreditbetrag zum Zeitpunkt des Todes, maximal € 100.000,-. Ihre Familie wird im Leistungsfall den Kredit nicht weiter abtragen müssen.

     

  • Wie lange gilt das Sicherheitspaket? Wie kündige ich es?

    Im Gegensatz zu anderen Anbietern endet die Versicherung mit dem Barclaycard Kredit automatisch – Sie müssen nichts tun, wir kümmern uns um alles! Das Sicherheitspaket entspricht also immer der Laufzeit Ihres Kredites.


     
    Zahlen Sie Ihren Kredit vorzeitig und vollständig zurück – beachten Sie dazu bitte die 3-monatige Kündigungsfrist des Kredites – wird die Versicherung ebenfalls beendet und der zuviel berechnete Anteil von dem abzulösenden Kreditbetrag, also zu Ihren Gunsten, abgezogen (pro rata temporis).


     
    Nach einem Leistungsfall haben Sie ein Sonderkündigungsrecht und können das Sicherheitspaket innerhalb eines Monats nach Anerkennung der Leistungspflicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende beenden.

     

  • Was muss ich im Schadenfall tun?

    Damit wir Ihnen schnell helfen können, füllen Sie unser Formular zeitnah aus und zeigen uns damit den Versicherungsfall oder Veränderungen im Falle eines bestehenden Versicherungsfalles an. Im Formular finden Sie eine Auflistung der benötigten Unterlagen.  

     

Arbeitslosigkeit für Arbeitnehmer

  • Schnellübersicht der Leistungen

    Die wichtigsten Voraussetzungen und Zeiten für den Leistungsfall.

  • Beschreibung

    Im Falle einer unverschuldeten Arbeitslosigkeit werden nach Ablauf von drei Monaten (Karenzzeit) bis zu 12 Kreditraten gezahlt, max. € 3.500 monatlich. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitslosigkeit sind innerhalb der Versicherungsdauer möglich.

     

  • Voraussetzungen

    Versichert sind Sie als Arbeitnehmer, wenn Sie  bei Eintritt der Arbeitslosigkeit mindestens 12 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren und gearbeitet haben. Erfüllen Sie diese Voraussetzungen bei Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht, werden alternativ die entsprechenden Voraussetzungen für den Zeitpunkt des Vertragsabschlusses überprüft. Sind auch hier die Voraussetzungen nicht erfüllt, haben Sie die Möglichkeit, sich für die nächste Arbeitslosigkeit zu qualifizieren.


     
    Arbeitslosigkeit liegt vor, wenn Sie als Arbeitnehmer unverschuldet arbeitslos werden, Arbeitslosengeld beziehen und nicht gegen Entgelt tätig sind.

     
    Die Arbeitslosigkeit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet in jedem Fall mit Aufnahme einer selbständigen, freiberuflichen oder abhängigen Beschäftigung, auch wenn diese weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

     

     

  • Ausschlüsse, Warte- und Karenzzeiten

    Ausschlüsse

    Eine bestehende Arbeitslosigkeit zu Beginn der Versicherung oder eine Arbeitslosigkeit, die innerhalb der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Außerdem besteht kein Versicherungsschutz, wenn die bevorstehende Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei Versicherungsabschluss bekannt war oder die Arbeitslosigkeit auf ein Beschäftigungsverhältnis bei einem Ehegatten oder in direkter Linie Verwandten folgt. Eine selbst verschuldete Arbeitslosigkeit ist ebenfalls nicht versichert. 

    Ausbildungszeiten, Zeiten des Wehrdienstes bzw. der Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst und an sonstigen freiwilligen Diensten (z.B. freiwilliges soziales Jahr) sowie Elternzeiten gelten nicht als Zeiten einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit im Sinne der Versicherungsbedingungen. Für diesen Fall können wir Ihnen das Sicherheitspaket 2 und damit Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit und Tod anbieten.

     

    Wartezeit

    Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der unmittelbar nach Beginn des Versicherungsschutzes einmalig verstreichen muss, bevor die Leistungen im Versicherungsfall erbracht werden können. Eine Arbeitslosigkeit, die innerhalb der Wartezeit eintritt, ist nicht versichert. Die Wartezeit beträgt 3 Monate bei unverschuldeter Arbeitslosigkeit. 

     

    Keine Wartezeit besteht für die weiter unten beschriebenen besonderen Leistungen bei Arbeitslosigkeit.

     

    Karenzzeit

    Sie gilt für den Fall von Arbeitslosigkeit und ist ein leistungsfreier Zeitraum von 3 Monaten gerechnet ab dem Eintritt des Versicherungsfalls. Demnach wird die Kreditrate ab dem 4. Monat nach Eintritt der unverschuldeten Arbeitslosigkeit von der Versicherung übernommen.  

     

    Wiederholung der Leistung

    Im Falle wiederholter unverschuldeter Arbeitslosigkeit haben Sie erneuten Anspruch, wenn Sie vor Beginn der erneuten Arbeitslosigkeit länger als 6 Monate ununterbrochen beim selben Arbeitgeber mindestens 15 Stunden pro Woche sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren.

     

Besondere Leistungen bei Arbeitslosigkeit

    Außergewöhnliche Leistungen die weit über das Übliche hinausgehen

    Mit den besonderen Leistungen bei Arbeitslosigkeit erhalten Sie Unterstützung ab dem ersten Tag, und selbst dann, wenn Sie nicht arbeitslos sind, sondern eine solche lediglich erst droht. Ganz ohne Wartezeiten und ohne Karenzzeiten. Als Kreditkunde mit dem Sicherheitspaket 1 - zum Beispiel für Angestellte und Selbständige, wenden Sie sich an unsere Service-Mitarbeiter unter der Telefonnummer 0711 81 475 371.

     

  • Juristische Erstberatung

    Sparen Sie sich die mühsame Suche nach einen Anwalt der sich im Arbeitsrecht auskennt. Mit unserer Hilfe sprechen Sie gleich mit einem Fachanwalt. Durch die Beratung können Formfehler vermieden bzw. aufgedeckt werden. Sie sparen sich dadurch viel Zeit und Nerven. Die juristische Erstberatung ist für Sie völlig kostenlos.

     

  • Info-Booklet

    Auf Wunsch erhalten Sie von uns ein Info-Booklet, das Ihnen hilft, die Chancen auf staatliche Unterstützung zu nutzen. Das Info-Booklet bietet Ihnen eine umfassende Übersicht – angefangen bei den staatlichen Leistungen und der effizienten Jobsuche über den einwandfreien Aufbau und die Gestaltung der Bewerbungsunterlagen bis hin zum gelungenen Vorstellungsgespräch.

     

  • Allgemeine Bewerbungsberatung

    Mit Hilfe der allgemeinen Bewerbungsberatung werden Sie umfassend auf Ihr Vorstellungsgespräch vorbereitet. Viele nützliche Tipps sorgen dafür, dass Sie mit Sicherheit und Routine selbst auf unangenehme Fragen antworten können. So können Sie Ihren neuen Arbeitgeber ganz einfach von sich überzeugen.

     

  • Bewerbungs-Check

    Gerne prüfen wir auch Ihre Bewerbungsunterlagen und geben Ihnen nützliche Tipps und Tricks für eine erfolgreiche Bewerbung. Aber nicht nur der Inhalt ist dabei wichtig – auch auf die Optik kommt es an. Schließlich ist eine zeitgemäße Bewerbung wichtig, um auf den ersten Blick zu überzeugen. Wir unterstützen Sie dabei.

     

  • Arbeitszeugnis-Check

    In Arbeitszeugnissen hat sich mittlerweile eine Sprache durchgesetzt, die von Laien kaum noch gedeutet werden kann. So werden negative Formulierungen gerne verklausuliert wie z.B. „Und er bemühte sich stets.“ Dies heißt aber auf gut Deutsch, dass er sich zwar bemühte, aber zu keinem Ergebnis kam. Um zu vermeiden, dass in Ihrem Zeugnis auch so eine versteckte negative Formulierung enthalten ist, können Sie es gerne an uns senden. Wir prüfen dann, wo der Wortlaut negativ ausgelegt werden könnte. Sie erhalten damit die Möglichkeit, von Ihrem ehemaligen Arbeitgeber ein neues Zeugnis mit geänderten Formulierungen zu verlangen. Dies erhöht dann Ihre Chance auf dem Arbeitsmarkt.

     

  • Bewerbungstraining

    Wir übernehmen die Kosten für die Teilnahme an einem Bewerbungsworkshop, der Ihre Chancen bei der Jobsuche erhöht. Im Rahmen des Workshops lernen Sie, wie Sie Ihre Bewerbungsunterlagen ansprechend gestalten. Darüber hinaus gewinnen Sie durch die praktischen Übungen Sicherheit und Routine für Ihre Vorstellungsgespräche.

     

  • Vermittlung an Personaldienstleister

    Mithilfe eines Personaldienstleisters erhöhen Sie Ihre Chancen, zurück ins Arbeitsleben zu finden. Sie erhalten dort weitere Beratung, Unterstützung und Hilfestellung durch einen professionellen Ansprechpartner.

     

Spezielles zum Sicherheitspaket 1 für Selbständige

  • Schnellübersicht der Leistungen

    Die wichtigsten Voraussetzungen und Zeiten für den Leistungsfall.

  • Beschreibung für Selbständige

    Selbständige haben es bei uns genauso einfach wie Angestellte. Vergleichbar mit der unverschuldeten Arbeitslosigkeit helfen wir Ihnen im Fall der Aufgabe der selbständigen Tätigkeit aus wirtschaftlichen Gründen, also dann, wenn Sie die Selbständigkeit aufgeben, weil nicht mehr genug Gewinn erzielt wird. Auch hier werden im Leistungsfall nach Ablauf einer Karenzzeit von drei Monaten Ihre monatlichen Kreditraten bis zu einer Höhe von € 3.500 für eine max. Leistungsdauer von 12 Monaten übernommen.

     

  • Voraussetzungen

    Wie bei Angestellten gibt es einige Vorbedingungen, die Sie beachten müssen. Die Selbständigkeit muss mindestens 1 Kalenderjahr lang und unverändert bestanden haben. Damit das Einkommen aus selbständiger Tätigkeit als Haupteinkommensquelle anerkannt werden kann, muss mindestens einmal während des Versicherungsschutzes oder im Jahr vor Beginn des Versicherungsschutzes ein zu versteuerndes Jahreseinkommen von mehr als € 18.000 erzielt worden sein.


    Die Aufgabe der selbständigen Tätigkeit muss aus wirtschaftlichen Gründen erfolgen. Dies ist der Fall wenn Ihre Einkünfte hieraus in den letzen 6 Monaten vor Steuern in Summe weniger als € 9.000 waren. Eine nur aufgrund von Auftragsmangel vorübergehende und nicht endgültige Aufgabe der selbständigen Tätigkeit ist vom Versicherungsschutz nicht erfasst.


     
    Die Arbeitslosigkeit im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen endet in jedem Fall mit Aufnahme einer selbständigen, freiberuflichen oder abhängigen Beschäftigung, auch wenn diese weniger als 15 Wochenstunden umfasst.

     

  • Ausschlüsse, Warte- und Karenzzeiten

    Ausschlüsse 

    Eine Selbständigkeit, aus der im Jahreszeitraum vor Abschluss der Versicherung oder im Jahreszeitraum vor Eintritt des Leistungsfalls nicht mehr als € 18.000 als zu versteuerndes Einkommen erwirtschaftet wurde, fällt nicht unter den Versicherungsschutz.

     

    Wartezeit

    Unter Wartezeit ist der Zeitraum zu verstehen, der nach Beginn des Versicherungsschutzes einmalig verstreichen muss, bevor ein zu Leistungen berechtigender Versicherungsfall eintreten kann. Versicherungsfälle, die innerhalb der Wartezeit eintreten, sind nicht versichert. Die Wartezeit beträgt 3 Monate für Leistungen im Falle der Aufgabe der Selbständigkeit.

     

    Karenzzeit

    Sie gilt für den Fall der Aufgabe der Selbständigkeit aus wirtschaftlichen Gründen und ist ein leistungsfreier Zeitraum von 3 Monaten gerechnet ab dem Eintritt des Versicherungsfalls. Demnach wird die Kreditrate ab dem 4. Monat nach Aufgabe der Selbständigkeit von der Versicherung übernommen. 

     

    Wiederholung der Leistung

    Für eine Wiederholung der Leistung müssen Sie erneut eine selbständige Tätigkeit mindestens 12 Monate lang erfolgreich im Sinne der Allgemeinen Versicherungsbedingungen ausgeübt haben.

     

Arbeitsunfähigkeit und Tod

  • Schnellübersicht der Leistungen bei Arbeitsunfähigkeit

    Die wichtigsten Voraussetzungen und Zeiten für den Leistungsfall.

    Eine bei Beginn bestehende Arbeitsunfähigkeit ist für die gesamte Dauer dieser Arbeitsunfähigkeit nicht versichert. Eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge der gleichen Erkrankung ist nur dann versichert, wenn Sie nach der vorherigen Arbeitsunfähigkeit mind. drei Monate und nicht nur vorübergehend Ihre berufliche Tätigkeit wieder aufgenommen haben.

  • Schnellübersicht der Leistungen im Todesfall

    Die wichtigsten Voraussetzungen und Zeiten für den Leistungsfall.

    Sind Sie zu Beginn des Versicherungsschutzes arbeitsunfähig und führt diese Erkrankung innerhalb der ersten drei Monate nach Beginn zum Tod, wird für den Todesfall keine Leistung erbracht.

  • Beschreibung

    Ihre Raten werden nach Ablauf einer Karenzzeit von sechs Wochen für die gesamte Zeit der Arbeitsunfähigkeit übernommen, ggf. sogar bis zum Ende der Kreditlaufzeit. Die Höchstversicherungssumme beträgt dabei € 3.500 monatlich. Mehrfachleistungen wegen wiederholter Arbeitsunfähigkeit sind innerhalb der Versicherungsdauer möglich. Im Todesfall wird der zum Zeitpunkt des Todes ausstehende komplette Kredit bis zu einer Höhe von € 100.000 in einem Betrag getilgt.

     

  • Voraussetzungen

    Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn Sie während der Dauer des Versicherungsschutzes mindestens zu 50% infolge von Krankheit, Unfall oder Körperverletzung außerstande sind, die bisherige oder eine andere Tätigkeit auszuüben, die aufgrund Ihrer Ausbildung und Erfahrung ausgeübt werden könnte und Ihrer bisherigen Lebensstellung entspricht.

      

  • Ausschlüsse, Warte- und Karenzzeiten

    Ausschlüsse

    Eine bei Beginn des Versicherungsschutzes bestehende Arbeitsunfähigkeit sowie Berufs- und Erwerbsunfähigkeit sind nicht versichert. Eine darauf folgende Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung ist erst versichert, nachdem Sie die berufliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und ununterbrochen mehr als 3 Monate ausgeübt haben.


     
    Zusätzlich besteht kein Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit oder Tod nach absichtlicher Herbeiführung von Verletzungen oder Selbsttötung oder wenn die Arbeitsunfähigkeit oder der Tod mittelbar oder unmittelbar durch eine Sucht oder infolge Fahrens unter Alkohol- bzw. Drogeneinfluss entstehen. Weitere Ausschlüsse sind in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) geregelt.

     

    Wartezeit

    Generell besteht im Falle von Arbeitsunfähigkeit oder Tod keine Wartezeit.

     

    Karenzzeit 

    Sie gilt für den Fall von Arbeitsunfähigkeit und ist ein leistungsfreier Zeitraum von 6 Wochen gerechnet ab dem Eintritt des Versicherungsfalls. Demnach wird die Kreditrate ab der 7. Woche nach Eintritt der Arbeitsunfähigkeit von der Versicherung übernommen.  

     

    Wiederholung der Leistung

    Eine erneute Arbeitsunfähigkeit ist versichert, wenn Sie die berufliche Tätigkeit nicht nur vorübergehend wieder aufgenommen und ununterbrochen mehr als 3 Monate ausgeübt haben.

     

Bitte beachten Sie, dass die Ausführungen auf dieser Seite die Allgemeinen Versicherungsbedingungen nur sinngemäß wiedergeben. Maßgeblich für den Versicherungsschutz sind die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB), die Sie hier lesen und herunterladen können.

Ausgezeichnet u.a. "Beste Bank des Jahres in der Kategorie Ratenkredit"

Vertrauen und Zuverlässigkeit – diese Leitlinien zeichnen unsere Arbeit aus. Mehr dazu erfahren Sie im Bereich "Kredit-Philosophie".

    1 Neukunden sind Kunden, die zum Zeitpunkt des Vertragschlusses weder einen bestehenden Kreditkartenvertrag noch einen bestehenden Kreditvertrag mit Barclaycard haben.
    Alle Angebote sind Festzinsangebote und stellen gleichzeitig das repräsentative Beispiel nach
    § 6a PAngV dar.